So etwas schonmal gesehen?




Die Stadtverwaltung toleriert Gehwegparken bis unter 1,30m Restbreite!
Ein weiteres Problem: Die Autos werden immer länger und breiter. Wo Markierungen für legales Parken auf dem Gehweg eingezeichnet sind, werden diese überschritten. Noch weniger Platz für den Fußverkehr.
Also, worum geht es? Es geht sowohl um illegales, als auch um legales Gehwegparken. Die Bilder sprechen für sich. Man fragt sich, wie mobilitätseingeschränkte Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren, Eltern mit Kinderwägen oder kleine Kinder mit Laufrädern hier noch durchkommen sollen. Und auch für Otto und Ottilie Normalverbraucher wäre es sicher schön, wenn sie auf dem Gehweg nebeneinander gehen und sich unterhalten könnten, anstatt sich im Gänsemarsch an einer Wand aus Blech entlang zu zwängen.
Nun, worum geht es nicht? Um die Dämonisierung von Autofahrenden oder Parkverbote. Sorry schonmal an die Personen, die vielleicht doch ihre Fahrzeuge auf unseren Beispielbildern erkennen. Es ist nichts gegen Euch persönlich 🙂.
Und was soll dann die Lösung sein? Oft ist genug Platz auf der Fahrbahn, so dass gar nicht auf dem Bürgersteig geparkt werden müsste. Woanders sind Einbahnstraßenregelungen oder eine Reduzierung der Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs Optionen.
Illegales Gehwegparken
Parken auf Gehwegen ist nicht erlaubt, sie sind dem Fußgängern und kleinen Kindern mit Fahrrädern vorbehalten. Es gilt als Grundprinzip die Trennung von Gehweg und Fahrbahn.
An vielen Stellen in Neustadt wird illegales Gehwegparken von der Stadtverwaltung tolleriert und nicht geahndet. Selbst dort, wo auf der Fahrbahn ausreichend Platz zum Parken ist.
Legales Gehwegparken
Mit dem Verkehrszeichen 315 und seinen Varianten kann Gehwegparken erlaubt werden. Aber:
„Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt.“
Quelle: VwV zur StvO, Zu Anlage 2 lfd. Nummer 74 Parkflächenmarkierungen
Jeder kann etwas tun!
Die Forderungen nach „mehr Parkplätzen“ gibt es genug und sie werden laut und über alle Kanäle verbreitet. Daher ist es wichtig, dass wir uns als Fußgänger mit unseren Bedürfnissen Gehör verschaffen:
- Schreibt Briefe oder eine Email an die Stadtverwaltung (parken@neustadt.eu), am besten mit Bildern
- Schreibt einen Leserbrief für die Rheinpfalz
- Teilt und kommentiert entsprechende Inhalte in den sozialen Medien. Folgt z.B. uns auf Facebook/Instagram 😉
- Macht mit im Mobilitätsteam der Klimaaktion
Die Grundlagen: wie breit sollte ein Gehweg sein?
Die Forschungegesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) erstellt, ähnlich wie das DIN-Institut, Richtlinien und Empfehlungen für den Bau und die Planung von Verkehrsanlagen – also auch für Gehwege. Diese sind nicht rechtsverbindlich, spiegeln aber den allgemein anerkannten „Stand der Technik“ dar.
In den „Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen“ (EFA) wird der Gehweg in drei Funktionsbereiche unterteilt:
1,80m
Als Verkehrsraum für Fußgänger im Begegnungsverkehr. Dabei werden pro Person mit z.B. einer Tasche 80cm Raumbedarf angenommen, mit ein wenig Abstand.
0,20m
Als Distanzstreifen zu Hauswänden, Grünanlagen oder Baumscheiben.
0,50m
Als Sicherheitsabstand zur Fahrbahn mit dem fließenden Autvoerkehr

Hintergründe und Informationen
Fachwebseite von FUSS e.V.
Gerichtsurteil
Bericht zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig nach einer Anwohnerklage in Bremen
Fußverkehrsstrategie BMDV
Webseite zur Fußverkehrsstrategie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
Flyer
Alles wichtige auf zwei Seiten zusammengefasst

